Qualitätsentwicklung
Wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung in unserer Einrichtung ist, die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Ziele zu erreichen. Ausgehend vom Qualitätsbegriff sind in der Einrichtung Verfahrens- und Arbeitsanweisungen entwickelt worden. Diese Standards beziehen sich u. a. auch auf Schlüsselprozesse. Sie beschreiben unseren Qualitätsanspruch und sind nachprüfbar. Wir verknüpfen Qualitätsentwicklung mit Qualitätssicherung vor dem Hintergrund von Kundenbindung und Kundenzufriedenheit. Bereits im Jahr 1994 wurde der Qualitätsbegriff in das Sozialrecht aufgenommen. Seither haben alle Akteure in diesem Arbeitsfeld Aussagen über die Qualität ihrer Dienstleistung verbindlich mit den Erstattungsträgern zu vereinbaren. Für uns bedeutet dies, innovative und marktangepasste Konzepte zu entwickeln und fortzuschreiben.
Qualitätsentwicklung durch Erziehungsplanung
Die Erziehungsplanung bildet die Ziele, welche im Hilfeplan formuliert sind, konkreter ab. Hierbei werden pädagogische Interventionen zur individuellen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beschrieben. Die Erstellung von Genogrammen der Herkunftssysteme der Kinder und Jugendlichen sind Teil der Erziehungsplanung und finden in kollegialen Fallberatungen Anwendung. Die Erziehungsplanung beinhaltet:
- das vorläufige Arbeitskonzept, zur Beschreibung der angestrebten Ziele der Hilfemaßnahme einschließlich der vorhandenen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen, der präzisen Beschreibung von Teilzielen (viertel- und halbjährlich) und der Beschreibung bei Erfordernis von zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Ziele,
- die daraus abgeleitete interne Arbeitskonzeption zur Abbildung von definierten Zeiträumen der angestrebten Arbeitsziele, deren tatsächliche Erreichung und die dafür genutzten Ressourcen,
- die Eingangs- und Verlaufsanalyse / -diagnostik bei der Hilfeplankontrolle,
- die Feedback-Mitteilung über die Erreichung von Teilzielen an das fallführende Jugendamt.