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Steuernummer: 157/107/08387 beim Finanzamt Mühlhausen / Thüringen
Geschäftsführer: Manfred Wiesler
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Leistungen
Gesetzliche Grundlage für unsere Leistungen sind §§ 27 ff SGB VIII; Heimgruppen gemäß § 34 SGB VIII, § 36 SGB VIII (Hilfeplanung), § 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung im Einzelfall).
Ziele der Leistung, hier der pädagogischen und therapeutischen Betreuung, sind die Kompensation erlittener Beeinträchtigungen durch Verbindung von Alltagserleben mit entwicklungsfördernden pädagogischen Angeboten und der gezielten Behandlung von Störungsbildern. Die Gruppen umfassen maximal acht Plätze, davon ist die Belegung gemäß § 34 SGB VIII in der Gruppe möglich. Die Gruppen werden durch Fachkräfte im Schicht- und Nachtbereitschaftsdienst betreut.
Personenkreis, Zielgruppe(n)
Allgemeine Beschreibung des aufzunehmenden Personenkreises
Die Angebote der Einrichtung richten sich an Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts mit entsprechenden Eingangsdiagnostiken bzw. Störungsbildern nach ICD 10.
Unsere Fallaufnahmen erfolgen in einem offenen und zielgerichteten individuellen Prozess. Der Prozess des Fallaufnahmeverfahrens wird transparent und sorgfältig gestaltet, da sich unter diesen Bedingungen die Motivation und Bereitschaft zur Mitwirkung, vor allem der Kinder und Jugendlichen, deutlich erweitern lässt. Vor dem konkreten Aufnahmegespräch- und verfahren findet zwischen dem anfragenden Jugendamt und der Einrichtung eine Sondierung statt um einzuschätzen, ob eine grundsätzliche Eignung unserer Einrichtung für den Beginn oder die eventuelle Weiterführung eines Hilfeprozesses vorhanden ist. Dies erfolgt vor dem Hintergrund Enttäuschungen zu vermeiden, wenn wir zu dem Entschluss kommen sollten, dass wir keine geeigneten fachlichen Ressourcen vorhalten können.
Fallaufnahmen können bei entsprechender Dringlichkeit auch zeitnah erfolgen, sofern dies angezeigt ist. Der Aufnahmeprozess wird verantwortlich durch die Leitung gemeinsam mit den involvierten Fachkräften der Gruppe gestaltet. Generell kann die Aufnahme erst erfolgen, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Erstattungsträgers, also des jeweils einweisenden Jugendamts, vorliegt. Die Aufnahme kann aus der Herkunftsfamilie, der Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgen. Die Aufnahme kann ebenso der Wiedereingliederung von Kindern und Jugendlichen nach stationärer psychiatrischer Behandlung dienen. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft des Kindes/Jugendlichen sowie der Personensorgeberechtigten zur Kooperation im Hilfeprozess.
Kontraindikationen zur Aufnahme in unserer Einrichtung
Das Angebot der Einrichtung ist nicht geeignet, wenn der körperliche, geistige oder psychische Gesundheitszustand eine Betreuung mit Maßnahmen der erzieherischen Hilfen nicht zulässt. Die Entscheidung über Aufnahme und Betreuung erfolgt im Einzelfall. Ebenfalls nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit diagnostisch nicht abgeklärten, manifesten Verweigerungstendenzen. Die Hilfe wird außerdem beendet, wenn die Personensorgeberechtigten nicht in geeignetem Maße an der Hilfemaßnahme mitwirken oder durch ihr Verhalten zu erkennen ist, dass sie die Hilfe nachweislich behindern oder gefährden.
Personal
Unsere Mitarbeitenden bieten die Gewähr für einen gelingenden Hilfeprozess. Sie verstehen sich im Team als selbstlernende Einheit, welche in gelebter gegenseitiger Wertschätzung, positiv die gesamte Atmosphäre im Kinderhaus „Neubeginn“ beeinflusst. Die Leitung der Einrichtung wirkt in einem sich ständig erneuernden Prozess darauf hin, dass das Team sein Potential entfalten kann.
Die Mitarbeitenden wissen, dass sie an ihren Schwierigkeiten wachsen, wenn ihnen wirksame Lösungen gelingen. Die Leitung vertraut den Fähigkeiten und Handlungskompetenzen der Mitarbeitenden und bietet damit einen lösungsunterstützenden Input.
In der Einrichtung werden ausschließlich qualifizierte Fachkräfte beschäftigt.
Pädagogisch / therapeutischer Bereich:
- Staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (Diplom, Bachelor, Master)
- Staatlich anerkannte Erzieherinnen/ Erzieher mit Zusatzqualifikationen
Technischer Bereich:
- Hauswirtschaft (externer Dienstleister)
- Hausmeisterei
- Reinigungskräfte (externer Dienstleister)
- Buchhaltung/Verwaltung
Qualität
Qualitätsentwicklung
Wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung in unserer Einrichtung ist, die im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII vereinbarten Ziele zu erreichen. Ausgehend vom Qualitätsbegriff sind in der Einrichtung Verfahrens- und Arbeitsanweisungen entwickelt worden. Diese Standards beziehen sich u. a. auch auf Schlüsselprozesse. Sie beschreiben unseren Qualitätsanspruch und sind nachprüfbar. Wir verknüpfen Qualitätsentwicklung mit Qualitätssicherung vor dem Hintergrund von Kundenbindung und Kundenzufriedenheit. Bereits im Jahr 1994 wurde der Qualitätsbegriff in das Sozialrecht aufgenommen. Seither haben alle Akteure in diesem Arbeitsfeld Aussagen über die Qualität ihrer Dienstleistung verbindlich mit den Erstattungsträgern zu vereinbaren. Für uns bedeutet dies, innovative und marktangepasste Konzepte zu entwickeln und fortzuschreiben.
Qualitätsentwicklung durch Erziehungsplanung
Die Erziehungsplanung bildet die Ziele, welche im Hilfeplan formuliert sind, konkreter ab. Hierbei werden pädagogische Interventionen zur individuellen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beschrieben. Die Erstellung von Genogrammen der Herkunftssysteme der Kinder und Jugendlichen sind Teil der Erziehungsplanung und finden in kollegialen Fallberatungen Anwendung. Die Erziehungsplanung beinhaltet:
- das vorläufige Arbeitskonzept, zur Beschreibung der angestrebten Ziele der Hilfemaßnahme einschließlich der vorhandenen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen, der präzisen Beschreibung von Teilzielen (viertel- und halbjährlich) und der Beschreibung bei Erfordernis von zusätzlichen Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Ziele,
- die daraus abgeleitete interne Arbeitskonzeption zur Abbildung von definierten Zeiträumen der angestrebten Arbeitsziele, deren tatsächliche Erreichung und die dafür genutzten Ressourcen,
- die Eingangs- und Verlaufsanalyse / -diagnostik bei der Hilfeplankontrolle,
- die Feedback-Mitteilung über die Erreichung von Teilzielen an das fallführende Jugendamt.
Räume
Aufenthaltsräume
Die Aufenthaltsräume bieten die Möglichkeit zur individuellen Beschäftigung oder zur Gruppenbeschäftigung. Die Aufenthaltsräume sind modern und zweckmäßig eingerichtet und entsprechen dem Charakter des Hauses. Alle Kinderzimmer sind möbliert mit Schreibtischen, Tisch, Stühlen, Bett, Mehrzweckschrank, Garderobenwäscheschrank und verfügen über einen eigenen TV-Anschluss. Die Kinderzimmer sind als Einzel- und Doppelzimmer nutzbar.
Funktionsräume
Für das diensthabende pädagogische Personal steht ein Büro mit Schlafmöglichkeit und Waschbecken zur Verfügung. Für den Gruppenbereich stehen eine Waschküche mit Waschmaschinen und Wäschetrockner, getrennte Toiletten- und Sanitärbereiche für Jungen und Mädchen, eine Küche mit E-Herd, Geschirrspüler, Kühlschrank, Mikrowelle, Doppelspüle und Sitzgelegenheiten zur Verfügung, Ein Werkstattraum für Holz- und Bastelarbeiten kann ebenfalls mitbenutzt werden. Abstellräume sind in angemessenem Rahmen vorhanden.
Freifläche
Der Einrichtung steht eine Freifläche von 330 m² mit diversen Außenspielgeräten, Sitzmöglichkeiten und einem Hochbeet zum Gärtnern zur Verfügung.